Unsere Kanu-AG und ihr wohlgesonnener Dezernent
Unsere Kanu-AG hatte jeweils im Frühjahr, wenn die Kanufahrten beginnen konnten, ein großes Problem: Für jede ihrer Touren benötigte sie die behördliche Genehmigung aus Münster für die Reise, aber auch dafür, dass der Transport der Kanus und der Teilnehmer/Innen bis zum Startort und zurück in Privat-PKWs erfolgen konnte.
Kanufahrten sind vom Wetter abhängig, auch wenn die Teilnehmer/Innen, einschließlich der sie begleitenden Lehrpersonen, sicherlich nicht aus Zucker waren. Wenn man absehen konnte, dass das Wetter, etwa für eine Wochenendtour, stabil war, und man erst dann den Antrag an die Behörde stellte, wäre die Genehmigung nicht zeitig genug zurückgekommen, zumal auch längere Fahrten ins Ausland, z.B. nach Polen und Tschechien, geplant waren.
Unser damaliger Dezernent in Münster stand den Aktionen unserer Kanu-AG sehr offen gegenüber. Er sah die Probleme und war auch nicht abgeneigt, unkonventionelle Lösungen in seine Überlegungen einzubeziehen. Nach längeren Unterredungen zwischen ihm, Wolfgang Hacke, dem Leiter unserer Kanu-AG, und mir war er letztlich bereit, eine generelle Genehmigung für eine ganze Kanu-Saison auszusprechen. Erlebnisreiche Touren nach Polen auf dem Dunajec und nach Tschechien auf der Moldau (beide Touren noch vor der Wende 1989!) sind den Teilnehmer/Innen noch heute in bester Erinnerung.
Nach einiger Zeit hörte ein Gymnasialkollege, auch ein begeisterter Kanute, von dieser für uns so günstigen, großzügigen und vernünftigen Genehmigungspraxis unseres Dezernenten. Er sprach seinen zuständigen Dezernenten darauf an - und was geschah? Unserem Dezernenten wurde untersagt, noch einmal eine solche Saisongenehmigung auszustellen. Ihm wurde angedroht, dass er, falls es zu einem Schadensfall oder Unfall komme, für alle Kosten aufkommen müsse. Unserem Dezernenten blieb nichts anderes übrig, als zu gehorchen.
Das Ende vom Lied? Es fanden dennoch weitere Kanufahrten statt. Wolfgang Hacke hat das „irgendwie“ gedeichselt; wir wollen nicht weiter nachfragen.
Später gab es dann eine Vereinbarung zwischen dem Kanuverband und dem Kultusministerium, die die Genehmigungsverfahren vereinfachten. Dadurch war es sogar möglich, dass auch Schüler/Innen mit Behinderungen, u.a.aus unseren I-Klassen, an den Kanufahrten teilnehmen konnten.
Herzlichen Dank an unseren verständnisvollen, leider längst verstorbenen Dezernenten!
Wolfgang Tripptrap